Grundsteuer

Grundsteuerreform – es besteht Handlungsbedarf für jeden Grundbesitzer - auch wenn Sie Ihrer Erklärungspflicht bis zur Abgabefrist am 31.1.2023 bisher nicht nachgekommen sind

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Jahr 2018 entschieden, dass die bisherige Ermittlung der Wertansätze für die Grundsteuer (sogenannte Einheitswerte) verfassungswidrig ist. Dem Gesetzgeber wurde deshalb aufgetragen, bis 2025 eine Lösung zu finden.

Die Grundsteuer nach dem neuen Recht ist zwar erst ab dem Jahr 2025 zu zahlen, jedoch der Neubewertungsprozess der Grundstücke startet bereits im Jahr 2022 – und zwar für alle mit Grundbesitz am 1.1.2022.

Im Jahr 2022 muss der gesamte Grundbesitz in Deutschland neu bewertet werden – egal ob groß oder klein, egal ob unbebautes Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung und egal ob dieses Grundstück selbst genutzt, vermietet oder gar nicht genutzt wird.

Hierfür mussten alle Grundbesitzer pro Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes in der Zeit vom 1.7.2022 bis 31.10.2022, verlängert bis zum 31.1.2023, elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Die verlängerte Abgabefrist ist zwischenzeitlich abgelaufen - eine Vielzahl von Grundstückseigentümern sind jedoch bisher nicht tätig geworden. Hier besteht akuter Handlungsbedarf.

Es bestehen zudem Unterschiede bei der Berechnung der künftigen Grundsteuer zwischen den einzelnen Bundesländern (sogenannte Ländermodelle). Sollten Sie also Grundbesitz in mehreren Bundesländern haben, gilt es die Unterschiede zu beachten.
Für die Erstellung der Grundsteuererklärung sind insbesondere folgende Unterlagen und Informationen notwendig:

  • Grundbuchauszug
  • Einheitswertbescheid/Grundsteuermessbescheid/
  • Grundsteuerbescheid
  • Bodenrichtwert
  • Darüber hinaus werden weitere Informationen benötigt, wie Art des Grundstücks, Baujahr des Gebäudes, Gebäudeart inkl. Aufteilung von Wohnungs- und ggf. Gewerbenutzung, Wohn- und Nutzflächen; soweit relevant Jahr von Kernsanierungen; soweit vorhanden Baupläne usw.

Also insgesamt Informationen, deren Beschaffung durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann, so dass schnellstmöglich damit begonnen werden sollte, diese Unterlagen zusammenzutragen.

Soweit Sie eine oder mehrere Grundsteuererklärungen abgeben müssen, melden Sie sich gerne bei mir, wenn Sie wünschen sollten, dass ich die Erstellung dieser Grundsteuererklärungen für Sie übernehme. Gerne auch für bisherige Nichtmandanten.

Das ganze wiederholt sich dann grundsätzlich alle sieben Jahre - also das nächste Mal im Jahr 2029.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

per Mail grundsteuer@steuerberater-neuenfeld.de






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